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   BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69   

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BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69 (https://dejure.org/1969,3106)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1969 - I WB 13.69 (https://dejure.org/1969,3106)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1969 - I WB 13.69 (https://dejure.org/1969,3106)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Befehl zur Heranziehung von in erster Instanz im Prüfungsausschuss abgelehnten Kriegsdienstverweigerern zum sofortigen Dienst an der Waffe - Aussprache eines verbindlichen Gebotes für typische Sachverhalte - Verletzung der Rechte aus § 17 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.12.1968 - I WDB 19.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Die unmittelbare Rechtswirkung dieses Gebotes gegenüber dem Antragsteller folgt daraus, daß er von seiner Pflicht zum Dienst mit der Waffe, die sich im Regelfall für den Soldaten schon aus dem Gesetz ergibt (BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68), auf Grund des insoweit aufrechterhaltenen Erlasses vom 15. Oktober 1966 zuvor befreit war.

    Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68; BDH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen ist es nicht ausgeschlossen, daß der mögliche Gewissenskonflikt eines Soldaten, dessen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer positiv noch nicht verbeschieden ist, in besonderen Lagen und unter besonderen Umständen, z.B. bei der Frage des Strafmaßes wegen wiederholter Gehorsamsverweigerung, berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68); eine gesetzliche Verpflichtung, den Antragsteller von der Pflicht zu befreien, Dienst mit der Waffe zu leisten, besteht jedoch nicht.

  • BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67

    Kriegsdienst: Während der Gewissensprüfung an die Waffe

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Dies wird durch einen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) bestätigt.

    Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68; BDH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).

    Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage somit für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Diese Rechtsfolge steht nicht im Widerspruch zu der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45, 53) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60], daß dem Staatsbürger unmittelbar in Art. 4 Abs. 3 GG das Recht gewährleistet ist, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (in ähnlichem Sinn BVerwGE 7, 242 f).

    Das Bundesverfassungsgericht hat damit nur klargestellt, daß Art. 4 Abs. 3 GG ein effektives Grundrecht gewährt und nicht nur ein Programmsatz ist (vgl. BVerfGE 12, 45, 53) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60]; das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Feststellung, das Recht der Kriegsdienstverweigerung ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz, in erster Linie seine damalige Auffassung begründet, daß gegen einen ablehnenden Bescheid der Prüfungskammer die Feststellungsklage zulässig sei, weil dieser nur deklaratorische Bedeutung habe (vgl. BVerwGE 7, 242, 244) [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57].

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Diese Rechtsfolge steht nicht im Widerspruch zu der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45, 53) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60], daß dem Staatsbürger unmittelbar in Art. 4 Abs. 3 GG das Recht gewährleistet ist, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (in ähnlichem Sinn BVerwGE 7, 242 f).

    Das Bundesverfassungsgericht hat damit nur klargestellt, daß Art. 4 Abs. 3 GG ein effektives Grundrecht gewährt und nicht nur ein Programmsatz ist (vgl. BVerfGE 12, 45, 53) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60]; das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Feststellung, das Recht der Kriegsdienstverweigerung ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz, in erster Linie seine damalige Auffassung begründet, daß gegen einen ablehnenden Bescheid der Prüfungskammer die Feststellungsklage zulässig sei, weil dieser nur deklaratorische Bedeutung habe (vgl. BVerwGE 7, 242, 244) [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57].

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Daß das aus der Verfassung sich ergebende Verbot des Übermaßes und das Gebot der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit des Eingriffs (BVerfGE 23, 127, 133 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67], siehe auch § 6 Satz 2 SG) durch die angefochtene Regelung verletzt worden seien, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Demgemäß wird eine Abweichung stets dann für zulässig gehalten, wenn entweder eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles gegeben ist (BVerwGE 19, 48, 55 [BVerwG 25.06.1964 - VIII C 23/63]; siehe auch OVG Rheinland Pfalz RiA 1963, 27) oder sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ganz allgemein ändern, so daß die Grundlage für eine Anwendung von Art. 3 GG hinfällig wird (Dicke a.a.O. S. 307).
  • BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Die Wertordnung des Grundgesetzes ist bei allen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden zu beachten; diese haben auch ihr Ermessen an dieser Ordnung auszurichten (BVerfGE 19, 394 [BVerfG 01.03.1966 - 1 BvR 509/65]; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Allgemeiner Teil, 9. Aufl. § 5 Nr. 3 S. 91 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Er spricht ein verbindliches Gebot für typische Sachverhalte aus und ist somit selbst ein Befehl (BGHSt 20, 315, 323) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65].
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
    Die verbindliche Entscheidung darüber, ob der antragstellende Soldat berechtigt ist, den Kriegsdienst zu verweigern oder nicht, trifft in jedem Fall das zuständige Prüfungsgremium durch einen feststellenden Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 14, 151, 152) [BVerwG 11.05.1962 - VII C 27/61].
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